Wiederaufnahme des Schießbetriebs und Öffnung des Biergartens ab 04.06.2021
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 27. Mai 2021 11:22
- Geschrieben von Samuel Schneider
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Liebe Schützenschwestern und
Schützenbrüder,
aufgrund der sehr positiven Entwicklung des Corona-Geschehens im Kulmbacher Land
freuen wir uns euch endlich mitteilen zu können, dass wir – unter der
Voraussetzung die Inzidenz bleibt weiter so stabil niedrig – ab dem
04.06.2021 unseren Schießbetrieb wieder aufzunehmen, sowie den Biergarten zu
den regulären Schießtagen wieder zu öffnen!
Bitte seht uns nach, wenn wir noch einige Zeit abgewartet haben, auch wenn wir
schon 1-2 Wochen früher hätten öffnen können. Wir wollten jedoch sicher gehen,
dass sich der Trend der Infektionszahlen fortsetzt, um direkt in einen halbwegs
geregelten Schießbetrieb einsteigen zu können.
Positiv ist aktuell, dass wir derzeit nicht mehr an eine Testpflicht oder eine
Personenobergrenze gebunden sind. Lediglich die Maskenpflicht,
Kontaktbeschränkung und die Kontaktverfolgungsmaßnahmen sind derzeit zu
beachten, was den Sportbetrieb fast uneingeschränkt wieder möglich macht!
Natürlich müssen wir im Rahmen unseres Hygienekonzepts dennoch einige Auflagen
beachten, die ich euch nachfolgend vorstellen werde. Bitte beachtet diese in
jedem Fall bei einem Aufenthalt bei uns in der Gilde.
1.
Bei einer bleibenden Inzidenz
unter 50
gilt für uns:
·
Schießbetrieb ohne
Personenobergrenze ist im Innenbereich möglich und wird von uns angeboten. Der
Schießbetrieb erfolgt jedoch für den Anfang wie bereits im letzten Jahr
ausschließlich per Anmeldung (per Website/Onlinemelder oder
bei mir telefonisch und per Mail). Bei einer stabilisierten Inzidenz werden
wir zukünftig auch wieder zu dem bereits bekannten Modus aus „Anmeldung“ und
„ohne Anmeldung“ zurückkehren.
·
Der Biergarten wird unter den
von anderer Gastronomie bekannten Maßnahmen bis 22:00 Uhr geöffnet. Eine
vorherige Anmeldung ist aktuell nicht erforderlich.
An einem Tisch dürfen derzeit 2 Haushalte mit max. 5 Personen Platz
nehmen.
Erleichterung bei gleichbleibender Inzidenz von unter 35 (vsl. ab
29.05.2021): 3 Haushalte mit max. 10 Personen.
·
Die Testpflicht für den
Sport im Innenbereich, sowie der Außengastronomie entfällt gemäß der
Allgemeinverfügung des LRA Kulmbach vom 24.05.2021.
·
Zur
Kontaktdatennachverfolgung nutzen wir vorerst die luca-App.
Entsprechende QR-Codes hängen in der Gilde aus. Wir würden uns freuen, wenn
möglichst viele diese Art der Kontaktdatenangabe wählen. Wer die App nicht
nutzen kann oder will, kann auch ein entsprechendes Formular in der Gilde
ausfüllen. Folgende Vorgehensweise gilt für die einzelnen Bereiche bei
Verwendung der luca-App:
-
Gesamte Schießstand: Einmalig bei Eintritt per QR-Code anmelden
(„Self-Check-In“) und die Anmeldung per App der Aufsicht vorzeigen. Nach
Verlassen wieder selbstständig abmelden oder automatische Abmeldung zulassen.
-
Biergarten: Anmeldung pro Tisch (je Tisch ein QR-Code)
durchführen und der für die Bewirtung verantwortlichen Person vorzeigen. Nach
Verlassen wieder selbstständig abmelden oder automatische Abmeldung zulassen.
·
Die Maskenpflicht (FFP2) gilt auf dem gesamten Vereinsgelände,
mit Ausnahme der Ausübung des Schießsports direkt am Stand oder bei
Aufenthalt am Tisch im Biergarten.
·
Außerhalb des Schießstands ist ein Abstand von 1,5m zu anderen Personen
einzuhalten.
·
Das Hygienekonzept, sowie
zusätzliche Aushänge und Hinweise sind zu Beachten.
2.
Sollte de Inzidenz wider
Erwarten wieder über
den Grenzwert von 50 kommen, gilt
neben den Vorgaben aus 1. zusätzlich:
·
Testpflicht: Für Sport und
die Außengastronomie/Biergarten (Ausnahme: nur 1 Haushalt am Tisch) ist ein
max. 24h zurückliegender negativer Corona-Test (PCR- oder Schnelltest)
vorzuweisen. Der Nachweis kann folgendermaßen erbracht werden (ausführliche
Erläuterung kann unserem Hygienekonzept entnommen werden):
-
vor Ort unter Aufsicht einer
verantwortlichen Person der Gilde (zugelassener Schnelltest ist selbst
mitzubringen und unter Aufsicht durchzuführen; Test wird dokumentiert),
-
im Rahmen einer betrieblichen
Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche
Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt (mit Nachweis), oder
-
Durchführung und Überwachung
von einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 der Coronavirus-Testverordnung
(TestV) (mit Nachweis)
-
Vollständig geimpfte oder
genesene Personen werden Negativgetesteten gleichgestellt. Ein geeigneter
Nachweis ist vorzulegen.
·
Außengastronomie/Biergarten:
Nur per vorheriger Reservierung, entweder per Website, über die Vorstandschaft
oder direkt vor Ort (wenn Plätze frei)
Zusätzlich appellieren wir an alle bereits vollständig geimpften Personen, sich
in der derzeitigen Lage verstärkt an Aufsichtstätigkeiten oder im Bereich des
Biergartens zu engagieren.
Im Zeichen der Solidarität ist es nur fair nun die weniger impfpriorisierten
Mitglieder vor einer möglichen Infektion durch verstärkten Einsatz zu schützen.
Auch wenn wir derzeit davon ausgehen, dass wir die Gilde unter vorangegangenen
Maßgaben zum 04.06.2021 öffnen werden, so müssen wir darauf hinweisen, dass sich
je nach Infektionsgeschehen die Erlaubnisse, Richtlinien und Maßgaben
jederzeit ändern können und wir daher leider keinerlei Gewähr geben können!
Da wir immer nur spontan auf die aktuellen Öffnungsschritte eingehen können,
werden alle kommenden Informationen, die den aktuellen Vereinsbetrieb betreffen
nunmehr lediglich per Mail und Website veröffentlicht. Bitte informiert euch
hierbei selbstständig regelmäßig, solltet ihr keine E-Mail-Adresse bei uns
hinterlegt haben. Gerne könnt ihr uns diese noch
mitteilen und in den E-Mail-Verteiler mit
aufgenommen werden.
Mit Schützengruß
Das Schützenmeisteramt